Mit Eingabe vom 7. Dezember 2016 teilte Fürsprecherin Véronique Bachmann der Staatsanwaltschaft mit, dass die Beschwerdeführerin sie mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragt habe, erhob gegen den Strafbefehl Einsprache und ersuchte um Zustellung der Akten zur Einsichtnahme. Mit Eingabe vom 27. Januar 2017 teilte Fürsprecherin Bachmann der Staatsanwaltschaft mit, dass die Beschwerdeführerin den ihr gemachten Vorwurf bestreite, begründete dies, legte eine Fotodokumentation bei und beantragte die Einstellung des Strafverfahrens und die Entschädigung der Beschwerdeführerin.