__ überrascht wurde und mit diesem kollidierte, zur Bezahlung einer Busse von CHF 400.00, bei Nichtbezahlung ersatzweise zu vier Tagen Freiheitsstrafe, und der Verfahrenskosten von CHF 200.00 verurteilt. Mit Eingabe vom 7. Dezember 2016 teilte Fürsprecherin Véronique Bachmann der Staatsanwaltschaft mit, dass die Beschwerdeführerin sie mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragt habe, erhob gegen den Strafbefehl Einsprache und ersuchte um Zustellung der Akten zur Einsichtnahme.