Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich hat Akontozahlungen in ihrem Leitfaden «Amtliche Mandate» wie folgt geregelt: «Hat die Untersuchung ungefähr ein Jahr gedauert oder beansprucht die amtliche Verteidigung angesichts der aufgewendeten Stunden und Barauslagen ein Zwischenhonorar von mindestens ca. CHF 10'000.00, gewährt die fallführende Staatsanwaltschaft auf (bei ihr) einzureichende Gesuche hin Akontozahlungen (auch bei Akontoleistungen von über CHF 10.000.00). Um spätere Rückforderungen zu vermeiden, wird die Akontozahlung auf ca. 2/3 des in Rechnung gestellten Zwischenhonorars festgesetzt.