In der Praxis werden Akontozahlungen an die Aufwendungen für amtliche Verteidigungen ausgerichtet (Entscheide des Bundesgerichts 1B_35/2014, E. 1; 6B_11/2016). Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich hat Akontozahlungen in ihrem Leitfaden «Amtliche Mandate» wie folgt geregelt: «Hat die Untersuchung ungefähr ein Jahr gedauert oder beansprucht die amtliche Verteidigung angesichts der aufgewendeten Stunden und Barauslagen ein Zwischenhonorar von mindestens ca. CHF 10'000.00, gewährt die fallführende Staatsanwaltschaft auf (bei ihr) einzureichende Gesuche hin Akontozahlungen (auch bei Akontoleistungen von über CHF 10.000.00).