Basel 2014, Art. 421 N. 8), was der vorliegend massgeblichen Konstellation jedenfalls nahekommt. 3.3 In der Praxis werden Akontozahlungen an die Aufwendungen für amtliche Verteidigungen ausgerichtet (Entscheide des Bundesgerichts 1B_35/2014, E. 1; 6B_11/2016).