Mit Eingabe vom 7. August 2017 erhob er Beschwerde mit den Rechtsbegehren: 1. Die Verfügung vom 26.07.2017 sei aufzuheben und die Beschwerdegegnerin sei anzuweisen, dem Beschwerdeführer für seine Bemühungen als amtlicher Verteidiger im Verfahren STA.2017.710 eine Akontozahlung in der Höhe von mindestens CHF 15'000.00 auszurichten. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Mit ihrer Stellungnahme vom 16. Augst 2017 beantragte die Staatsanwältin: 1. Die Beschwerde von A.___ vom 7. August 2017 sei abzuweisen. 2. Unter Kostenfolge zu Lasten des Beschwerdeführers.