Er begründete das Gesuch unter anderem damit, dass sein Mandat als Folge der Sistierung der amtlichen Verteidigung «faktisch» beendet sei. Der Beschwerdeführer machte einen Aufwand von 92.24 Stunden à CHF 230.00 geltend, was nebst Auslagen und Mehrwertsteuer zu einem Entschädigungsanspruch von CHF 23'188.25 führte. 2. Mit Verfügung vom 26. Juli 2017 wies die zuständige Staatsanwältin das Gesuch um Genehmigung einer Akontozahlung ab. Die Verfügung wurde dem Beschwerdeführer am 28. Juli 2017 zugestellt. Mit Eingabe vom 7. August 2017 erhob er Beschwerde mit den Rechtsbegehren: 1.