I. 1. Rechtsanwalt A.___ (nachstehend Beschwerdeführer) wurde am 22. Februar 2017 im Verfahren STA.2017.710 als amtlicher Verteidiger des Beschuldigten B.___, welchem vorsätzliche Tötung angelastet wird, eingesetzt. Nachdem der Beschuldigte einen privaten Verteidiger beigezogen hatte, wurde die amtliche Verteidigung mit Verfügung vom 9. Juni 2017 sistiert. Mit Eingabe vom 17. Juli 2017 ersuchte der Beschwerdeführer um Auszahlung einer Akontozahlung für seine bisherigen Aufwendungen. Er begründete das Gesuch unter anderem damit, dass sein Mandat als Folge der Sistierung der amtlichen Verteidigung «faktisch» beendet sei.