{"Signatur": "SO_OG_002", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2017-09-28", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_002_BKBES-2017-130_2017-09-28.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=135477&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=3&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "ac734f8ada703590b50e41f4f0185e6e"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["BKBES.2017.130"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Beschwerdekammer 28.09.2017 BKBES.2017.130"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Beschwerdekammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Beschwerdekammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Beschwerdekammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Abweisung Antrag Akontozahlung"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "20.03.2026 00:02:39", "Checksum": "fb1850b814b207c9e1e451b760efec0b", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Beschwerdekammer 28.09.2017 BKBES.2017.130\nRegeste:\nAbweisung Antrag Akontozahlung\n\nObergericht\nBeschwerdekammer\nUrteil vom 28. September 2017\nEs wirken mit:\nOberrichter Frey\nOberrichter Müller\nGerichtsschreiber von Arx\nIn Sachen\nBeschwerdeführer\nStaatsanwaltschaft, Barfüssergasse 28, Franziskanerhof, 4509\nBeschwerdegegnerin\nbetreffend Abweisung Antrag Akontozahlung\nzieht die Beschwerdekammer des Obergerichts in Erwägung:\nI.\n1. Rechtsanwalt A.___ (nachstehend Beschwerdeführer) wurde am 22. Februar 2017 im Verfahren STA.2017.710 als amtlicher Verteidiger des Beschuldigten B.___, welchem vorsätzliche Tötung angelastet wird, eingesetzt. Nachdem der Beschuldigte einen privaten Verteidiger beigezogen hatte, wurde die amtliche Verteidigung mit Verfügung vom 9. Juni 2017 sistiert. Mit Eingabe vom 17. Juli 2017 ersuchte der Beschwerdeführer um Auszahlung einer Akontozahlung für seine bisherigen Aufwendungen. Er begründete das Gesuch unter anderem damit, dass sein Mandat als Folge der Sistierung der amtlichen Verteidigung «faktisch» beendet sei. Der Beschwerdeführer machte einen Aufwand von 92.24 Stunden à CHF 230.00 geltend, was nebst Auslagen und Mehrwertsteuer zu einem Entschädigungsanspruch von CHF 23'188.25 führte.\n2. Mit Verfügung vom 26. Juli 2017 wies die zuständige Staatsanwältin das Gesuch um Genehmigung einer Akontozahlung ab.\nDie Verfügung wurde dem Beschwerdeführer am 28. Juli 2017 zugestellt. Mit Eingabe vom 7. August 2017 erhob er Beschwerde mit den Rechtsbegehren:\n1. Die Verfügung vom 26.07.2017 sei aufzuheben und die Beschwerdegegnerin sei anzuweisen, dem Beschwerdeführer für seine Bemühungen als amtlicher Verteidiger im Verfahren STA.2017.710 eine Akontozahlung in der Höhe von mindestens CHF 15'000.00 auszurichten.\n2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge.\nMit ihrer Stellungnahme vom 16. Augst 2017 beantragte die Staatsanwältin:\n1. Die Beschwerde von A.___ vom 7. August 2017 sei abzuweisen.\n2. Unter Kostenfolge zu Lasten des Beschwerdeführers.\n"}