Auch in diesem Zusammenhang ist der Anspruch aufgrund der Akten schwer nachvollziehbar. Die Eingabe an das Untersuchungsgefängnis vom 23. April 2014 findet sich in den Akten im Ordner 6/8, AS 1712 f. Eine weitere Eingabe datiert vom 25. April 2014 (AS 1716 ff.). Dagegen findet sich keine Eingabe an das Untersuchungsgefängnis vom 28. April 2014. Es ist auch in diesem Zusammenhang festzustellen, dass es an der Transparenz der Honorarnote fehlt. Die Streichung von 30 Minuten ist zu belassen. 2.8 Nacharbeiten Unter dem Titel Nacharbeiten machte die amtliche Verteidigerin 150 Minuten geltend.