Eine allfällige Verkehrsüberlastung vermöge die Überzeit nicht zu rechtfertigen. Spätestens nachdem die Verteidigerin bemerkt habe, dass infolge des regen Verkehrs auf der Autobahn regelmässig mehr Zeit als üblich habe eingeplant werden müssen, wäre es ihr möglich gewesen, sich anders zu organisieren. Es sei zu beachten, dass sich der Arbeitsplatz der amtlichen Verteidigerin in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs Olten befinde. Die schnellste Zugsverbindung von Olten nach Solothurn betrage gerade einmal 16 Minuten.