Mit Verfügung vom 26. September 2017 wurde die Sistierung des Verfahrens aufgehoben und Rechtsanwältin A.___ wurde Gelegenheit gegeben, eine ergänzende Beschwerdebegründung einzureichen. 4. Mit Eingabe vom 10. Oktober 2017 reichte Rechtsanwältin A.___ die ergänzende Beschwerdebegründung ein. Sie stellte nun folgende Rechtsbegehren: 1. Ziffer V.2. des Urteils vom 12.7.2017 sei aufzuheben. 2. Die Entschädigung der amtlichen Verteidigerin sei im Umfang von CHF 43'693.65 (zu CHF 180.00 pro Stunde, inkl. Auslagen von CHF 3'647.10 sowie MwSt. zu 8 % von CHF 3'236.55) festzusetzen. Die Gerichtskasse sei anzuweisen, eine Nachzahlung von CHF 4'660.85 zu veranlassen.