Urteil vom 19. Dezember 2017 Es wirken mit: Gerichtsschreiber von Arx In Sachen Beschwerdeführerin Amtsgericht Solothurn-Lebern, Amthaus 2, Postfach 157, 4502 Solothurn, Beschwerdegegnerin betreffend Entschädigung zieht die Präsidentin der Beschwerdekammer des Obergerichts in Erwägung: I. 1. In der Strafsache gegen B.___ und zwei weitere beschuldigte Personen (SLAG.2017.7) war Rechtsanwältin A.___ amtliche Verteidigerin des Beschuldigten. Im Urteil des Amtsgerichts von Solothurn-Lebern vom 12. Juli 2017 wurde ihre Entschädigung wie folgt festgesetzt: