Falls sich die Wahrscheinlichkeiten eines Freispruches oder einer Verurteilung in etwa die Waage halten, drängt sich in der Regel, insbesondere bei schweren Delikten, ebenfalls eine Anklageerhebung auf. 3. Wie erwähnt, wirft der Beschwerdeführer den angezeigten Personen insbesondere vor, sie hätten eine Zusicherung hinsichtlich einer Festanstellung nicht eingehalten und ihn dadurch belogen und betrogen. Ferner habe ihn D.___ um Ferientage betrogen. 4. Die Staatsanwaltschaft nahm die Strafanzeige mit der Begründung nicht an die Hand, von Täuschungen oder von gar arglistigen Täuschungen des Anzeigers durch Exponenten des [...] könne keine Rede sein.