I. 1.1 A.___ arbeitete seit Oktober 2015 als «Aushilfe» im [...]. Am 27. Juni 2017 wurde ihm dieses Arbeitsverhältnis unter sofortiger Freistellung per 30. September 2017 gekündigt. Am 28. Juni 2017 reichte er Strafanzeige gegen diverse Vorgesetzte wegen «multipler Straftatsdelikte» ein. Am 1. Juli und 10. Juli 2017 erfolgte je eine weitere Strafanzeige, u.a. auch gegen den [...]. Der Beschwerdeführer wirft den angezeigten Personen insbesondere vor, sie hätten eine Zusicherung hinsichtlich einer Festanstellung nicht eingehalten und ihn dadurch belogen und betrogen. Ferner habe ihn D.___ um Ferientage betrogen.