Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens von total CHF 1‘500.00 zu bezahlen. 3. B.___, vertreten durch Dr. Roman Baumann Lorant, ist für das Beschwerdeverfahren eine Parteientschädigung von CHF 3‘726.00 (inkl. MwSt.) zu bezahlen, zahlbar durch den Staat Solothurn. Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Erhalt des begründeten Urteils beim Bundesgericht Beschwerde in Strafsachen eingereicht werden (Adresse: 1000 Lausanne 14). Die Frist beginnt am Tag nach dem Empfang des begründeten Urteils zu laufen und wird durch rechtzeitige Aufgabe bei der Post gewahrt. Die Frist ist nicht erstreckbar.