Stefan Christen in: forumpoenale 3/2016 S. 150 mit Hinweisen). Mit Honorarnote vom 31. Oktober 2016 macht Dr. Roman Baumann Lorant 15 Stunden zu einem Stundenansatz von CHF 230.00 geltend. Dies erscheint angemessen. Inklusive Mehrwertsteuer von 8 % führt dies zu einer Entschädigung von CHF 3‘726.00 (Auslagen wurden keine geltend gemacht), zahlbar durch den Staat Solothurn. Die anderen Beschuldigten haben sich nicht vernehmen lassen und auch keine Entschädigung geltend gemacht. Demnach wird erkannt: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens von total CHF 1‘500.00 zu bezahlen.