Eine Anklageerhebung würde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu einem Freispruch führen, weshalb sich die Weiterführung einer Strafuntersuchung nicht rechtfertigt, auch nicht im Hinblick auf allenfalls noch weitere Personen. Die Beschwerde erweist sich damit als unbegründet und ist entsprechend abzuweisen. 6.1 Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von total CHF 1‘500.00 gehen bei diesem Ausgang des Verfahrens zu Lasten des Beschwerdeführers und sind mit der geleisteten Sicherheit zu verrechnen.