Die Patentanmeldung sei bei ihnen standardmässig abgelaufen. Im Weiteren konnte D.___ keine Aussagen machen. Bezüglich des Erfinderanteils führte er auch aus, die erwähnten 40 % hätten für die [...] gegolten. 4.3.1 Gemäss Art. 158 Ziff. 1 StGB wird wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer aufgrund des Gesetzes, eines behördlichen Auftrages oder eines Rechtsgeschäfts damit betraut ist, Vermögen eines andern zu verwalten oder eine solche Vermögensverwaltung zu beaufsichtigen, und dabei unter Verletzung seiner Pflichten bewirkt, oder zulässt, dass der andere am Vermögen geschädigt wird.