Also der Arbeitgeber habe sich darum kümmern müssen, dass die Erfindung ihm gehöre. Die Anmeldung in den USA sei ein Spezialfall, weil der Erfinder primär der Eigentümer der Anmeldung sei. Wenn jetzt durch ein Arbeitsverhältnis die Eigentumsrechte rückübertragen werden müssten, müsse der Erfinder eine sog. Rückübertragungserklärung unterzeichnen. Wahrscheinlich hätten sie bemerkt, dass die Unterschrift von A.___ noch fehle, weshalb sie sich an die [...] gewandt hätten. Dieser ganze Anmeldeprozess habe bis dato nie ein Problem ergeben. Die sog. Lizenzgebühren-Reduktion sei eine Kompromisslösung gewesen zwischen der [...], A.___ und dem Investor.