_ führte am 8. Juni 2016 aus, die [...] habe einen Mandatsvertrag mit der [...] gehabt. In diesem Vertrag sei vorgesehen gewesen, dass die [...] auf die [...]-Stelle in Fragen betreffend Patente und Lizenzen zurückgreifen könne. Es habe sich damals um einen Wunsch des Investors gehandelt, dass die US-Anmeldung vorgenommen worden sei. Auftraggeber für die US-Anmeldung seien im Prinzip die [...] und der Investor gewesen. Die [...] habe dafür besorgt sein müssen, dass die Unterschriften der Erfinder vorhanden seien. Also der Arbeitgeber habe sich darum kümmern müssen, dass die Erfindung ihm gehöre.