In die Verhandlungen mit dem Investor sei sie nicht direkt involviert gewesen. Den Vertrag, der die Reduktion der Lizenzgebühr regle, könne sie nicht offenlegen, da die Verträge vertraulich seien. Sie seien aber inhaltlich korrekt. Es gebe keine Verpflichtung der Institution, die Erfinder über die vertraglichen Vereinbarungen zu informieren. Bezüglich des angeblichen Erfinderanteils, welcher nicht 40 %, sondern nur einen Drittel betragen haben solle, könne sie sagen, dass es bei der [...]schule keine generelle Regelung über die Höhe des Anteils gegeben habe. Da es der erste Fall gewesen sei, habe sie es beim Verantwortlichen für Finanzen und Personal der [...] abklären lassen.