Der Termin sei nicht wegen ihnen nicht eingehalten worden. Bezüglich der angeblichen Drohungen gegenüber dem Beschwerdeführer zur Unterzeichnung der Declaration des US-Patentbüros, führte B.___ aus, da der Vorgesetzte des Beschwerdeführers anwesend und im Bild gewesen sei, sei sie davon ausgegangen, diese sei inhaltlich korrekt. Auf die Reduktion der Lizenzgebühr angesprochen, meinte B.___, ihres Wissens sei nicht die Verzögerung der Anmeldung das Problem gewesen, sondern weil der Investor gemeint habe, das Patent sei weniger wert. In die Verhandlungen mit dem Investor sei sie nicht direkt involviert gewesen.