Aus den Akten gehe hervor, dass ihm der Vorhalt gemacht werde, er habe es falsch angemeldet, er sei an der US-Anmeldung aber gar nicht beteiligt gewesen und habe seine Unterschrift später geleistet. Sie hätten das Know-how nicht gehabt, obwohl er sie darauf aufmerksam gemacht habe. Durch das Unwissen, die Anmeldung hinter seinem Rücken zu machen, sei es zu diesen Schädigungen gekommen. Er wisse nicht genau, wer dafür verantwortlich sei, dass er nicht einen Erfinderanteil von 40 % erhalten habe, sondern lediglich einen Drittel. Die [...]schule für [...] in [...] habe die Auszahlung im Januar 2014 an ihn gemacht. 4.2.2 B.___ gab am 7. Juni 2016 zu Protokoll, die [...]-Stelle der [...