Im Oktober 2008 sei er fristlos entlassen worden; wegen seiner Strafanzeige gegen den Personalverantwortlichen und den Direktionspräsidenten der [...]. Auf den Einwand, was er nun mit der jetzigen Anzeige erreichen wolle, nachdem die seinerzeitige Anzeige in letzter Instanz (Bundesgericht) abgewiesen worden sei, führte er aus, er sei aufgrund der erwähnten Personen durch deren Nichtkennen des amerikanischen Patentrechts am Vermögen geschädigt worden. Aus den Akten gehe hervor, dass ihm der Vorhalt gemacht werde, er habe es falsch angemeldet, er sei an der US-Anmeldung aber gar nicht beteiligt gewesen und habe seine Unterschrift später geleistet.