Bei diesem Dokument habe es sich um eine Deklaration eines Patentes gehandelt, bei dem er Miterfinder gewesen sei. Er habe sich geweigert, das Dokument zu unterzeichnen, da er sich strafbar gemacht hätte, weil er die Patentanmeldung in den Staaten nie gesehen habe. Hinter seinem Rücken sei die Anmeldung in den Staaten «durchgemacht» worden. Daraus hätten sich weitere Pflichtverletzungen ergeben. Nachdem er sich geweigert habe, zu unterzeichnen, sei er persönlich von einem Patent-Anwalt aus den Staaten kontaktiert worden. Dieser habe ihm bestätigt, dass er richtig gehandelt habe.