Sie hat aufgrund der Strafanzeige des Beschwerdeführers wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung einen hinreichenden Tatverdacht angenommen, eine entsprechende Strafuntersuchung eröffnet, gleichentags die Akten der Beschwerdekommission der [...] ediert, anschliessend einen Ermittlungsauftrag an die Polizei erteilt und in der Folge eine ergänzte Eröffnungsverfahren erlassen, verbunden mit einem weiteren Ermittlungsauftrag an die Polizei. Nach Abschluss der Einvernahmen und nach Eingang der Ermittlungsberichte hat sie die Sachlage gewürdigt und eine Einstellungsverfügung erlassen. Dieses Vorgehen ist nicht zu beanstanden und steht im Einklang mit der erwähnten bundesgerichtlichen Rechtsprechung.