Die Zusammenarbeit zwischen Industriepartner und [...] sei mindestens bis Ende 2012 aktiv gewesen. Gemäss Aussagen von C.___ sei B.___ an den besagten Verhandlungen beteiligt gewesen. Diese hätten zu dem ihm zugeschriebenen, erheblichen finanziellen Schaden geführt. 7. In einer weiteren Eingabe vom 12. Dezember 2016 wies der Beschwerdeführer auf zwei Bundesgerichtsentscheide hin, denen zufolge er im Verfahren STA.2016.131 Anrecht auf eine öffentliche Verhandlung habe.