Die Beschuldigten reichten entsprechende Entschädigungsbegehren ein. 1.2 Mit Verfügung vom 2. August 2016 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen B.___, C.___, D.___ sowie gegen Unbekannt wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung mit der Begründung ein, anlässlich der polizeilichen Einvernahme habe der Privatkläger den Vorwurf des strafbaren Verhaltens beschrieben. Gemäss seinen Angaben solle er durch das Nichtkennen des amerikanischen Patentrechts durch die Beschuldigten an seinem Vermögen geschädigt worden sein. Schliesslich seien die [...], die [...] und die Erfinder geschädigt worden, weil die drei Beschuldigten nicht über das nötige Know-how verfügt hätten.