Bezüglich des Vorhalts der Verleumdung wurde der Gerichtsstand nicht anerkannt. Mit einer Verfügung desselben Tages eröffnete die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn eine Strafuntersuchung gegen Unbekannt wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung. Gleichzeitig erfolgte ein Aktenbeizug bei der Beschwerdekommission der [...]. Am 28. Januar 2016 wurde die Polizei mit entsprechenden Ermittlungen beauftragt. Mit Verfügung vom 12. April 2016 erging eine ergänzte Eröffnungsverfügung gegen B.___, C.___, D.___ sowie gegen Unbekannt wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung. Ebenfalls wurde die Polizei mit einer weiteren Ermittlung beauftragt.