I. 1.1 Am 26. Oktober 2015 erstattete A.___ bei der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft Strafanzeige gegen unbekannte Personen der [...]schule [...] und allenfalls der ehemaligen [...]-Stelle der [...] [...] wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Verleumdung. Nach einer Gerichtsstandsanfrage der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft anerkannte die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn am 14. Januar 2016 den Gerichtsstand bezüglich des Vorhalts der ungetreuen Geschäftsbesorgung unter dem Vorbehalt, dass nicht neu eintretende Umstände eine Überprüfung der Gerichtsstandsfrage erforderten. Bezüglich des Vorhalts der Verleumdung wurde der Gerichtsstand nicht anerkannt.