Einen Bezug zum Geschlechtlichen ist nicht zu erkennen. Der Beschuldigte hat die Fotos gemäss Aussagen seiner Frau dieser zudem kurz darauf gezeigt resp. weitergeschickt, was er wohl kaum getan hätte, wenn es ihm nur darum gegangen wäre, sich mit diesen sexuell zu erregen. Glaubhaft sind ferner seine Aussagen, es gäbe unzählige Fotos seiner Tochter, auf der sie nicht nackt sei; also nicht nur diese. Bezüglich eines angeblichen Fotos des Intimbereichs des Kindes hat der Beschuldigte ausreichend begründet, wie es zu diesem – inzwischen gelöschten – Foto gekommen ist. Bei den von C._