offenbar sogar Strafanzeige eingereicht. Dies ändert an den überzeugenden Einschätzungen dieser Fachleute, immerhin einer Kinderschutzgruppe, aber nichts. Im Weiteren ist auch aus den Schilderungen der Kindsmutter gemäss Aktenlage kein Hinweis auf einen sexuellen Missbrauch durch den Beschuldigten erkennbar. Die geschilderten medizinischen Befunde (Harnweginfektionen, Beckenverletzung) können verschiedenste Ursachen haben (vgl. dazu auch den Bericht des Kinderspitals […] vom 5. August 2014) und bei den Fotos handelt sich um absolut normale Fotos eines Kleinkindes vor, beim oder nach dem Baden. Einen Bezug zum Geschlechtlichen ist nicht zu erkennen.