Im Gegenteil, ist dem Bericht der Kinderschutzgruppe des Kantonsspitals [...] doch zu entnehmen, dass eine Konsultation bei der Jugendgynäkologin keinen auffälligen Genitalbefund ergeben hatte und die Kinderschutzgruppe geht sowohl vom medizinischen Befund wie auch nach kinderpsychiatrischer Einschätzung davon aus, dass es sich um normale kindliche Verhaltensweisen handelt, die von der Mutter bezüglich A.___ geschildert worden waren. Der Verdacht gegenüber dem Vater auf einen sexuellen Missbrauch der Tochter lasse sich nicht erhärten und die Indizien gemäss Kindsmutter (Körperexplorationen des Kindes, Entwicklungsschritte der Tochter) seien unspezifisch.