Es bestehe die Gefahr der Instrumentalisierung des Kindes durch die Kindsmutter oder Projektion der eigenen Gefühle und Bedürfnisse auf die Tochter in einem auffälligen Ausmass. Die Vehemenz, mit der sie Belege für angeblichen Missbrauch suche und den Kontakt der Kinder zum Kindsvater unterbinde, könne das Kindswohl gefährden. Sie sähen aufgrund dieser Einschätzung eine Gefährdung des Kindswohls und bäten, dies weiter abzuklären.