Vor ihrem Gespräch habe sie bereits die Opferhilfestelle Aargau-Solothurn und Castagna sowie diverse Rechtsanwälte konsultiert gehabt. Da aufgrund des Alters und des Entwicklungsstandes des Mädchens keine direkte Befragung möglich gewesen sei, seien die Gespräche zur genauen Datenerhebung mit der Mutter durchgeführt worden. Die Kindsmutter habe Verhaltensweisen ihres Kindes beschrieben, die sie als beweisend für erfolgte sexuelle Übergriffe deute. Eine Konsultation bei der Jugendgynäkologin habe keinen auffälligen Genitalbefund ergeben.