Er finde es widerlich, was seine Frau zusammen mit ihrer Mutter hier veranstalte, ohne Aussicht auf Besserung. 2.3 Nach den erfolgten Einvernahmen reichte C.___ noch diverse weitere Unterlagen nach. Diesbezüglich kann auf die Akten verwiesen werden. 2.4 Gemäss Bericht des Kantonsspitals [...], Klinik für Kinder und Jugendliche, vom 1. Februar 2016 zu Handen der KESB Olten, sei die Mutter des Kindes durch den Kinderarzt an sie als Kinderschutzgruppe verwiesen worden, weil sie sexuelle Handlungen gegenüber dem Kind durch den Vater vermutet habe. Vor ihrem Gespräch habe sie bereits die Opferhilfestelle Aargau-Solothurn und Castagna sowie diverse Rechtsanwälte konsultiert gehabt.