1 der Teil-Einstellungsverfügung erhob der Prozessbeistand von A.___ am 11. Juli 2016 Beschwerde mit dem Antrag, die Verfügung sei teilweise aufzuheben und das Verfahren auch betreffend sexuelle Handlungen mit einem Kind weiterzuführen. Zur Begründung wurde ausgeführt, die Staatsanwaltschaft begründe die teilweise Einstellung damit, eine Befragung des Opfers selbst sei aufgrund des Alters und einer sprachlichen Barriere nicht möglich. Dabei stütze sie sich nicht auf ein entsprechendes Aussagefähigkeitsgutachten ab, womit die Ermittlungen noch unvollständig seien.