Am 1. April 2016 liess sie eine weitere Strafanzeige gegen ihren Ehemann wegen Ehrverletzung und Drohung einreichen. 1.4 Mit Verfügung vom 20. Juni 2016 nahm die Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchung gegen B.___ wegen übler Nachrede, Verleumdung und Drohung (Anzeige C.___) und wegen übler Nachrede und Beschimpfung (Anzeige D.___) nicht an die Hand. Betreffend die restlichen Vorhalte werde das Verfahren gegen B.___ und C.___ weitergeführt resp. teilweise eingestellt. Mit einer Teil-Einstellungsverfügung, ebenfalls vom 20. Juni 2016, wurde das Verfahren gegen B.___ wegen sexueller Handlung mit einem Kind, Urkundenfälschung und Tätlichkeiten und gegen C.