Am 27. August 2015 wurde B.___ zu diesen Vorhalten befragt. Am 1. Oktober 2015 stellte er seinerseits Strafantrag gegen seine Ehefrau wegen Tätlichkeit und Sachbeschädigung einer Aktentasche und am 15. Januar 2016 wegen übler Nachrede und Ehrverletzung. 1.3 Am 11. Februar 2016 erliess die Staatsanwaltschaft eine bereinigte und ausgedehnte Eröffnungsverfügung gegen B.___ wegen sexuellen Handlungen mit einem Kind, Urkundenfälschung, Tätlichkeiten und Beschimpfung sowie gegen C.___ wegen Tätlichkeiten, Drohung, Sachbeschädigung und übler Nachrede. Gleichzeitig teilte sie den Parteien mit, sie erachte die Untersuchung gegen B.