dies im Hinblick darauf, dass eine Untersuchung des Kindes im Kinderspital [...] keinen auffälligen Befund gezeigt hatte, seine Ehefrau diese Einschätzung aber offenbar nicht hatte akzeptieren können (vgl. Schreiben Kinderspital [...] vom 5. August 2014). Es ist verständlich, dass sich die Beschwerdeführerin in ihrer Ehre verletzt fühlt, wenn ihr der Beschuldigte in der Folge vorwarf, sie verhalte sich psychotisch.