Sie habe einen eigentlichen Krankheitswahn bezüglich des Neugeborenen entwickelt und das Kind von Arzt zu Arzt geschleppt (Eheschutzgesuch S. 4). Dass er tatsächlich um das Wohl des Kindes besorgt war, zeigt das Schreiben von Dr. Y.___ vom 2. September 2014, hatte er sich doch bereits zu diesem Zeitpunkt an seinen Hausarzt gewandt und dort um Unterstützung ersucht; dies im Hinblick darauf, dass eine Untersuchung des Kindes im Kinderspital [...] keinen auffälligen Befund gezeigt hatte, seine Ehefrau diese Einschätzung aber offenbar nicht hatte akzeptieren können (vgl. Schreiben Kinderspital [...] vom 5. August 2014).