Diese Verleumdungen hätten dazu geführt, dass der Anwalt diese Unwahrheiten unbesehen über sein Eheschutzgesuch (und dessen Ergänzung) weiterverbreitet habe und dass der Hausarzt des Ehemannes bereits im September 2014 eine «Überweisung» an den Kinderschutz […] und Dr. E.___ im Januar 2016 nun gar eine Gefährdungsmeldung an die KESB Olten vorgenommen hätten. 3.1 Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt, wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet, wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft (üble Nachrede, Art.