Diese wird im Verfahren BKBES.2016.78 behandelt. 3. Die Beschwerdeführerin wirft ihrem Ehemann in der Strafanzeige vom 1. April 2016 vor, er habe sie bei verschiedenen Ärzten und auch bei seinem eigenen Anwalt massivst angeschwärzt, insbesondere sie als psychisch vollkommen gestörte Person verleumdet. Diese Verleumdungen hätten dazu geführt, dass der Anwalt diese Unwahrheiten unbesehen über sein Eheschutzgesuch (und dessen Ergänzung) weiterverbreitet habe und dass der Hausarzt des Ehemannes bereits im September 2014 eine «Überweisung» an den Kinderschutz […] und Dr. E.___ im Januar 2016 nun gar eine Gefährdungsmeldung an die KESB Olten vorgenommen hätten.