3. Tätlichkeiten 3.1 Die Beschwerdeführerin wirft ihrem Ehemann vor (Einvernahme vom 25. August 2015, Strafantrag vom 25. August 2015, Strafanzeige vom 16. September 2015), er habe sie im Herbst 2014 während eines Streites ins Gesicht gespuckt, im Frühjahr 2015 habe er ihr einen Apfel mit voller Wucht an den Oberschenkel geworfen, wodurch sie einen blauen Fleck erlitten habe, und im Sommer 2015 habe er ihr anlässlich eines Streits mehrmals mit der Faust an den Kopf geschlagen. Sie habe dann seine Faust packen können, um ihn am Schlagen zu hindern. Um sich zu wehren, habe sie ihm in die Faust beissen wollen. Ihr Mann habe dagegen gehalten.