Die Praxis des Familienrechts, FamPra.ch, 2010 S. 319 f.). Zwar können Kinder gemäss Frau Prof. Dr. Niehaus bereits im Alter von zwei bis drei Jahren Ereignisse angemessen wahrnehmen und oft über einen langen Zeit-raum behalten, sie hätten aber noch erhebliche Schwierigkeiten, die gespeicherten Informationen selbständig abzurufen, hierfür seien sie in der Befragungssituation auf konkrete Erinnerungshilfen (z.B. spezifische Fragen, das Zeigen eines Gegenstandes oder das Erwähnen einer Örtlichkeit) durch die befragende Person angewiesen.