les ongles» habe sagen wollen, der Beschuldigte habe ihr das Geschlecht abgeschleckt und ihr die Vagina und den After mit den Nägeln angefasst und manipuliert, ist eine Interpretation der Beschwerdeführerin, hat aber keineswegs zwingend das zu bedeuten. Diese Aussage allein würde auch nicht ausreichen, um gegen den Beschuldigten den Vorhalt einer sexuellen Handlung mit einem Kind zu beweisen. Manipulieren ist zudem kaum die Übersetzung von «toucher». Ferner wäre es durchaus möglich, dass es beim Wechseln der Windeln oder beim Helfen nach dem Toilettengang zu Berührungen des Intimbereichs mit den Fingernägeln gekommen sein kann.