Als Einschätzung wurde festgehalten, die Aussagen der Kindsmutter, wonach der Kindsvater das Genital des Kindes fotografiert habe und kinderpornografisches Material besitze, hätten nicht verifiziert werden können. Die Kindsmutter ignoriere Fachberatung, z. B. die sowohl von der Kinderschutzgruppe wie auch von der Jugendgynäkologin gemachten Ausführungen zu Masturbation/Körperexploration von Kleinkindern und zeige keine Erleichterung bei «Normalbefunden».