Am 13. November 2015 habe sie ihre Tochter bei einer Kindergynäkologin untersuchen lassen. Ihrer Mutter sei aufgefallen, dass ihr Ehemann auf seinem iPad oder IPhone ein Foto des Geschlechtsteils seiner Tochter habe und er dies in ihrer Anwesenheit mal angeschaut habe. Die Frage, ob sie (die Beschwerdeführerin) dieses Foto gesehen habe, bejahte sie. Er habe ihr die Fotos ca. zwei Tage nachdem er sie gemacht habe geschickt, sie habe sie ausgedruckt und könne sie zu den Akten geben. 1.4 Der Beschuldigte bestritt in der Einvernahme vom 1. Februar 2016 sämtliche Vorhalte bezüglich einer sexuellen Handlung mit seiner Tochter.