(Urteil 1B_184/2012 vom 27. August 2012, Erw. 3.4.). 1.3 A.___ wirft dem Beschuldigten vor (Einvernahme vom 10. Dezember 2015), er habe Fotos von ihrer Tochter gemacht, auf denen sie nackt sei und man ihren Intimbereich sehe. Ferner habe sich die Tochter an ihrem «Pipi» angefasst und habe ein Stofftier zwischen den Beinen gehalten, welches ihren Intimbereich berührt habe. Einmal wisse sie noch, dass ihre Tochter auf sich gepinkelt habe, obwohl sie damals schon von sich aus auf die Toilette gegangen sei. Als sie ihre Tochter gefragt habe, wer sie beim «Pipi» anfasse, habe sie gesagt, der Papa und habe das Wort putzen hinzugefügt.